Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immosolve GmbH bezüglich des Produkts “Empro”
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
Die Immosolve GmbH, Tegelbarg 43, 24576 Bad Bramstedt (nachfolgend „Immosolve“ genannt) betreibt das Produkt Empro (nachfolgend „Empro“).
Auf Empro können gewerbliche Immobilienanbieter (nachfolgend „Kunde“ genannt) Immobilienangebote (nachfolgend „Immobilieninserate“) anlegen, verwalten und auf diversen Plattformen Dritter (nachfolgend „Portale“) veröffentlichen.
Empro richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.
2. Registrierung
Der Vertragsschluss über kostenpflichtige Leistungen sowie über die Nutzung der anmeldepflichtigen Dienste erfordert grundsätzlich eine Registrierung des Kunden. Die im Zuge der Registrierung erfragten Daten sind zutreffend anzugeben. Der Kunde darf insbesondere keine Daten von dritten Personen angeben und ist zudem verpflichtet, Immosolve alle Änderungen der Daten, auch solche, die gegebenenfalls zwischen einer früheren Registrierung und dem Vertragsschluss erfolgt sind, unverzüglich in Textform anzuzeigen.
3. Leistungen von Immosolve – Immobilieninserate
3.1
Der Kunde kann Immobilieninserate, die den Vorgaben gemäß Ziffer 4. dieser AGB entsprechen, auf Empro erstellen und kann diese im Folgenden über Empro auf von ihm zuvor ausgewählten Portalen veröffentlichen und verwalten.
3.2
Immosolve stellt dem Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, seine Texte teilweise mittels eines Sprachmodells der künstlichen Intelligenz (“KI”) auf einer von Immosolve betriebenen Instanz generieren zu lassen. Dabei übergibt Empro vom Kunden angegebene Objekt- und Ortsdaten aus dessen Immobilieninserat an das KI-Sprachmodell und blendet das Ergebnis direkt im Rahmen der Beschreibungstexte ein. Die Texte werden anhand eines eigens bei Empro gehosteten Modells generiert und nur intern und anonymisiert für weitere Trainingszwecke verwendet. Da dieser Dienst Kosten verursacht, behalten wir uns vor, zukünftig die Generierung zu monetarisieren und die Abrufe zu beschränken. Es obliegt dem Kunden, solche generierten Texte auf rechtliche und sachliche Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß Ziffer 4 dieser AGB zu prüfen und nur zutreffende Textbestandteile zu übernehmen.
4. Verantwortlichkeit des Kunden und Inhalte der Immobilieninserate
4.1.
Der Kunde ist gegenüber Immosolve allein verantwortlich für:
- die rechtliche und sachliche Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm eingestellten Daten, Angebote und sonstigen Angaben, auch wenn der Kunde diese mittels der von Immosolve angebotenen KI-Funktion generiert hat;
- die Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften;
- dass mittels der Immobilieninserate keine Rechte Dritter verletzt oder gegen die guten Sitten verstoßen wird, insbesondere die marken-, urheber- und wettbewerbsrechtlichen Regelungen sowie die gesetzlichen Jugendschutz-Bestimmungen eingehalten werden.
Der Kunde trägt ferner für die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Anbahnung und dem Abschluss seines eigenen Vertrages mit Dritten (z. B. Maklervertrag mit Immobilieninteressenten) die Verantwortung.
4.2.
Es obliegt allein dem Kunden, sich über eventuell auf von ihm ausgewählten Portalen bestehende Inseratsvorgaben zu informieren und diese einzuhalten. Voraussetzung für die Veröffentlichung eines Immobilieninserates auf einem Portal ist die Unterhaltung eines bestehenden Kontos auf diesem Portal. Die dazugehörigen Zugangsdaten (Nutzername, Passwort) hat der Kunde im Rahmen der Einrichtung eines Portals auf Empro anzugeben. Die Zugangsdaten speichert Immosolve verschlüsselt ab.
4.3.
Wird Immosolve durch einen Dritten wegen vom Kunden zu verantwortender unrichtiger, irreführender, fehlerhafter, unvollständiger oder rechtswidriger Angaben oder Inhalte in seinem Immobilieninserat oder auf vom Kunden verlinkten Inhalten in Anspruch genommen, ohne dass Immosolve ein Verschulden trifft, hat der Kunde Immosolve von sämtlichen Schäden, Kosten, Bußgeldern und Verpflichtungen freizustellen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
4.4.
Unbeschadet dieser Verantwortlichkeit des Kunden gelten insbesondere folgende Vorgaben für die vertragsgegenständlichen Immobilienangebote:
- Gegenstand der Immobilieninserate dürfen jeweils nur Immobilienobjekte sein, die für Kauf oder Miete verfügbar sind und auf dem Immobilienmarkt zeitnah angeboten werden, die Nutzung als Immobilienliste ohne Veröffentlichungsabsicht ist daher ausgeschlossen; nicht mehr verfügbare und angebotene Objekte sind unverzüglich durch den Kunden zu deaktivieren.
- Die Objektangaben müssen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig, richtig und nicht irreführend sein.
- Die Gesamtgröße des Immobilieninserats darf die Grenze von 50 MB nicht überschreiten.
- Wiederholte Einstellungen oder Änderungen desselben Immobilienobjektes innerhalb kurzer Zeit sind untersagt und können durch Immosolve deaktiviert werden.
4.5.
Mit dem Anlegen eines Immobilieninserates ist dieses untrennbar mit der darin inserierten (Teil-)Immobilie verbunden und der Kunde kann folgerichtig die Adresse sowie die Immobilien- und Vermarktungsart nicht mehr verändern. Entsprechend darf der Kunde nach Veröffentlichung den Gegenstand des Inserates nicht mehr verändern: Veröffentlicht der Kunde z.B. ein Immobilieninserat für „Wohnung 1“ in einem Mehrfamilienhaus, so darf er das Inserat später nicht für „Wohnung 2“ im gleichen Mehrfamilienhaus erneut verwenden. Stattdessen ist in solchen Fällen ein neues (kostenpflichtiges) Inserat zu erstellen.
4.6.
Der Kunde wird die Zugangsdaten zu seinem Empro-Konto unternehmensintern vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Der Kunde verpflichtet sich, die von Immosolve angebotenen Leistungen nicht seinerseits Sonstigen zu überlassen oder sonst wie zur Verfügung zu stellen.
4.7.
Immosolve gewährleistet mit der Sorgfalt ordentlicher Kaufleute, dass ihre an die Portale übermittelten Datensätze den jeweiligen Standards (z.B. OpenImmo) entsprechen. Immosolve gewährleistet darüber hinaus nicht, dass der korrekt erstellte und übermittelte Datensatz dann auf dem Portal korrekt dargestellt wird. Es obliegt dem Kunden, das Immobilieninserat auf den von ihm ausgewählten Portalen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Immosolve darf die übermittelten Datensätze in freiem Ermessen mit Übermittlungszeitpunkt und Kundenname speichern, um im Konfliktfall die Korrektheit des übermittelten Datensatzes nachweisen zu können. Immosolve löscht die Datensätze spätestens mit dem Ende des Vertragsverhältnisses.
4.8.
Zwischen Empro und den Portalen erfolgt nach der Veröffentlichung keine weitere Synchronisation, was bedeutet: Sollte der Kunde ein Immobilieninserat in seinem Empro-Konto löschen, so wird diese Löschung nicht automatisch auf jenen Portalen nachvollzogen, auf denen der Kunde das Immobilieninserat zuvor veröffentlicht hat. Löscht der Kunde ein über Empro auf einem Portal veröffentlichtes Immobilieninserat auf dem Portal, so hat diese Löschung keine Auswirkungen auf das bei Empro gespeicherte Immobilieninserat.
5. Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen
5.1.
Das Anlegen eines Empro-Kontos ist ebenso wie das Erstellen von beliebig vielen Immobilieninseraten kostenlos. Für bestimmte, im Zusammenhang mit diesem Produkt angebotenen Leistungen und Anwendungen fallen Kosten an, die Immosolve dem Kunden vor jeder Buchung einer solchen kostenpflichtigen Leistung der Höhe nach benennt.
5.2
Mit der ersten Veröffentlichung eines Immobilieninserats oder der Erstellung eines Exposés über Empro kommt ein Einzelvertrag im Sinne von Ziffer 6.2 zustande. Pro abgeschlossenem Einzelvertrag gemäß Ziffer 6.2 dieser AGB fällt diesbezüglich ein Betrag in Höhe von € 4,- netto an. Der Kunde kann während der Dauer eines Einzelvertrags das Immobilieninserat beliebig oft auf Portalen veröffentlichen und unter Beachtung von Ziffer 4.5 anpassen sowie beliebig viele Änderungen am Exposé des Immobilieninserats durchführen. Die Vergütungspflicht entsteht unmittelbar mit Veröffentlichung bzw. Exposé-Erstellung und dann mit Abschluss eines jeden weiteren Einzelvertrags im Sinne von Ziffer 6.2.
5.3.
Mit den im Rahmen des Immosolve-Produktes Empro geleistete Zahlungen decken nicht ggfs. auf Portalen anfallende Kosten ab. Diesbezüglich gelten die Nutzungs- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Portals, der der Kunde mit Eröffnung eines Kontos auf dieser Plattform bereits zugestimmt hat.
5.4
Die Rechnungsstellung kann nach Ermessen von Immosolve in elektronischer Form oder physisch in Textform und auch als monatliche Sammelrechnung erfolgen und versteht sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.5.
Zur Bezahlung bietet Immosolve gegebenenfalls unterschiedliche Zahlungswege an, wobei jedoch kein Anspruch darauf besteht, dass Immosolve dem Kunden stets sämtliche Zahlungswege anbietet. Für die Zahlungsabwicklung über den jeweiligen Zahlungssystemanbieter gelten ausschließlich die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen des betreffenden Anbieters.
5.6.
Wurde zur Begleichung der Rechnung das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart, so ist Immosolve dazu verpflichtet, dem Kunden Betrag und Belastungsdatum im Vorfeld mitzuteilen. Die Vorinformation (Pre-Notification) erfolgt spätestens einen Werktag vor Kontobelastung.
5.7.
Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder geleistete Zahlungen zurückgebucht bzw. zurückbelastet werden, ist Immosolve unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, den Zugang des Kunden zu Empro zunächst zu sperren, ggf. Inserate des Kunden aus Empro zu entfernen und/oder sonstige Leistungen nicht mehr zu erbringen sowie bei fortdauerndem Verzug das Empro-Konto ganz zu löschen. Erfolgt die Sperrung wegen offener Zahlungsforderungen und gleicht der Kunde diese aus, wird Immosolve den Zugang wieder entsperren. Ferner kann Immosolve vom Kunden für jede Mahnung eine angemessene Mahnkostenpauschale verlangen. Dies gilt nicht, wenn es sich bei der Mahnung um eine verzugsbegründende Erstmahnung handelt.
5.8.
Scheitert ein mit dem Kunden vereinbarter Lastschrifteinzug mangels ausreichender Deckung des Kontos des Kunden oder aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Kunden, kann Immosolve die Erstattung der Immosolve von der beteiligten Bank in Rechnung gestellten Rücklastschriftgebühr von dem Kunden verlangen. Dies gilt nicht, wenn Immosolve den Kunden nicht oder nicht rechtzeitig über den Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs und die Höhe des einzuziehenden Betrages informiert hat. Die Information ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie unter Einhaltung der geltenden oder vertraglich mit dem Kunden vereinbarten Vorankündigungsfrist („Pre-Notification“) übermittelt wurde.
5.9.
Immosolve ist gegenüber dem Kunden berechtigt, Preisänderungen zum Beginn des jeweils nächsten Einzelvertrags im Sinne von Ziffer 6.2 vorzunehmen. Hierzu wird dem Kunden spätestens zehn Tage vor Beginn des neuen Einzelvertrags eine Übersicht über den neuen Gesamtpreis, falls zutreffend inklusive etwaiger Basispreise und/oder Nachlässe, zur Verfügung gestellt. Dabei steht dem Kunden bei einer Preiserhöhung nach dieser Ziffer 5.9. von mehr als 15 % des bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesamtpreises ein Widerspruchsrecht zu; dieses Widerspruchsrecht ist durch den Kunden innerhalb einer Frist von 15 Tagen ab Mitteilung der Preisänderung in Schriftform auszuüben. Im Falle des wirksamen Widerspruchs tritt die Preisanpassung nicht in Kraft.
5.10.
Immosolve ist gegenüber dem Kunden berechtigt, Preisänderungen aufgrund gestiegener Eigenkosten vorzunehmen. Hierzu kann Immosolve vereinbarte Preise in angemessenem Umfang mit Wirkung für die Zukunft entsprechend der Entwicklung der bei Immosolve anfallenden Kosten, die sich üblicherweise auf die Preise auswirken, anpassen. Die anfallenden Kosten bestehen insbesondere aus Kosten für die Bereitstellung, die Instandhaltung, den Betrieb und die Nutzung von Empro sowie für die mit der Leistung zusammenhängenden Services, wie etwa die IT-Infrastruktur, Vorleistungsprodukte, technischer Service, sowie ferner aus Kosten für die Kundenverwaltung, wie etwa Service-Hotline und Abrechnungssysteme, sowie aus Personal- und Dienstleistungskosten, Energiekosten, Gemeinkosten, wie etwa aus Verwaltung, Marketing, Mieten oder Zinsen, sowie hoheitlich auferlegten Abgaben wie Steuern, Gebühren und Beiträgen. Immosolve ist zum Zwecke der Deckung der Mehrkosten zur genannten Preiserhöhung berechtigt und wird im Falle von Kostensenkungen diese mit Gesamtkostensteigerungen verrechnen. Immosolve wird den Kunden über eine solche Preiserhöhung aufgrund von Kostensteigerungen rechtzeitig mindestens in Textform informieren. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung nach dieser Ziffer 5.13. von mehr als 10 % pro Kalenderjahr ein Widerspruchsrecht zu. Dieses Widerspruchsrecht ist durch den Kunden innerhalb einer Frist von 15 Tagen ab Mitteilung der Preisanpassung in Schriftform auszuüben. Im Falle des wirksamen Widerspruchs tritt die Preisanpassung nicht in Kraft.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1.
Das durch diese AGB geregelte Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Immosolve über die Nutzung von Empro entsteht mit Eröffnung eines Empro-Kontos durch den Kunden und endet mit dessen Löschung. Mit der Löschung des Empro-Kontos enden auch alle Einzelverträge gemäß Ziffer 6.2.
6.2
Verträge über einzelne Immobilieninserate (nachfolgend „Einzelvertrag“) entstehen entweder mit erster Veröffentlichung eines Inserats auf zumindest einem Portal oder mit Erstellung eines Exposés mit Empro und enden sechs Monate später. Ein weiterer, wiederum sechs Monate laufender Einzelvertrag entsteht von neuem, wenn der Kunde nach Ablauf eines Einzelvertrags erneut ein Immobilieninserat veröffentlicht oder über Empro ein Exposé erstellen lässt und so einen weiteren kostenpflichtigen Einzelvertrag abschließt.
6.3.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Immosolve ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere berechtigt, wenn…
- der Kunde gegen Vertragspflichten verstößt und diesen Verstoß trotz Hinweis von Immosolve mit angemessener Fristsetzung nicht abstellt;
- der Kunde sich für einen Zeitraum von 12 Monaten oder länger nicht in seinem Empro-Konto angemeldet hat;
- der Kunde innerhalb von mind. sechs Monaten kein kostenpflichtiges Immobilieninserat veröffentlicht hat;
- der Kunde Empro zu missbräuchlichen Zwecken, z.B. Betrug o.ä., nutzt.
7. Nutzungsrechte
7.1.
Der Kunde erklärt mit dem Einstellen bzw. Hochladen von Inhalten zugleich, Inhaber aller notwendigen Nutzungsrechte an diesen Inhalten und berechtigt zu sein, diese zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten und – auch auf den Portalen –öffentlich wiederzugeben und/oder wahrnehmbar zu machen. Dies beinhaltet insbesondere Urheberrechte Dritter bei Videos, Musik und Bildern, aber auch das Recht am eigenen Bild etwaig abgebildeter Personen.
8. Haftung und Gewährleistung
8.1.
Sofern Immosolve Leistungen im Rahmen von Empro kostenfrei zur Verfügung stellt, gelten für Haftung und Gewährleistung die gesetzlichen Regelungen für Schenkungen. Die Haftung ist gemäß § 521 BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Gewährleistung für Mängel wird nicht übernommen.
8.2.
Immosolve haftet bei der Nutzung von kostenpflichtigen Produkten für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie den vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl gegenüber Immosolve als auch gegenüber den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Immosolve ausgeschlossen.
8.3.
Soweit nach der Natur der betreffenden Leistung Mängelansprüche bestehen können, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen. Jedoch ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt, soweit es nicht um Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geht, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
8.4.
Immosolve sichert für keine der vertraglichen Leistungen besondere Eigenschaften, Vermittlungserfolge oder Umsatz- und Gewinnverbesserung zu.
8.5.
Immosolve wird nach besten Kräften eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Empro herstellen. Bei Störungen des Serverbetriebes wird Immosolve um unverzügliche Beseitigung bemüht sein. Notwendige Unterbrechungen des Serverbetriebes wird Immosolve nach Möglichkeit außerhalb der Hauptgeschäftszeiten (zwischen 20 Uhr und 08 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) durchführen.
9. Datenschutz
Immosolve wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) und des BDSG beachten.
Im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Empro werden durch Immosolve personenbezogene Daten sowohl als Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO, als auch als Auftragsverarbeiter gem. Art. 4 Nr. 8 DSGVO verarbeitet.
Als Verantwortlicher verarbeitet Immosolve personenbezogene Daten über Personen, die sich für einen Immosolve-Dienst registrieren oder die Immosolve anderweitig personenbezogene Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Verfügung stellen (sog. Account-Daten). Außerdem verarbeitet Immosolve solche personenbezogenen Daten als Verantwortlicher, die bei Nutzung von Empro anfallen (sog. Nutzungs-Daten). Die Verarbeitung dieser Daten, die Immosolve als Verantwortlicher verarbeiten, ist in der Datenschutzerklärung von Immosolve beschrieben.
Als Auftragsverarbeiter verarbeitet Immosolve solche personenbezogenen Daten, die durch den Kunden innerhalb von Empro verarbeitet werden und die sich nicht auf den Kunden selbst beziehen. Hinsichtlich dieser Datenverarbeitung im Auftrag gilt der Immosolve-Auftragsverarbeitungsvertrag, der Bestandteil dieser Bedingungen ist.
10. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
10.1.
Immosolve behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber seinen Kunden jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Frist von mindestens 15 Tagen zu ändern. Dies erfolgt durch Mitteilung der geänderten Neufassung der AGB auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) unter Angabe des Zeitpunkts des Beginns der Änderungen. Immosolve wird hierbei in solchen Einzelfällen längere Fristen einräumen, in denen dies aufgrund der durch die AGB-Änderung notwendigen technischen oder geschäftlichen Anpassungen des Kunden erforderlich ist. Im Übrigen gelten die Vorgaben nach Art. 3 Absatz 2 und 4 der Verordnung (EU) 2019/1150.
10.2.
Der Kunde ist innerhalb der vorstehend genannten bzw. im Einzelfall mitgeteilten Frist dazu berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. In diesem Fall gelten die bisher gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort und Immosolve kann daraufhin binnen vier Wochen Kündigung eines oder mehrerer betroffener Vertragsverhältnisse zum darauffolgenden Monatsende erklären. Der Kunde kann auf diese Frist verzichten, z. B. durch Erklärung der Annahme der Änderungen oder durch Einstellen neuer Immobilieninserate vor Fristablauf.
10.3.
Nach Ablauf der Frist oder nach Verzicht auf diese Frist gelten die Änderungen als vom Kunden angenommen. Die geänderten AGB werden zusätzlich auf https://www.empro.de/agb veröffentlicht.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1.
Die Parteien vereinbaren, dass § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BGB keine Anwendung findet.
11.2.
Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Der Kunde bleibt jedoch entgegen Satz 1 zur Aufrechnung und Zurückbehaltung berechtigt, wenn der Anspruch des Kunden in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung von Immosolve steht.
11.3.
Auf die vorliegenden AGB findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des deutschen und europäischen Kollisionsrechts Anwendung, wobei zwingende Regelungen des Verbraucherschutzes stets der Rechtswahl vorgehen.
11.4.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus oder aufgrund der Nutzung der Angebote von Immosolve oder der vorliegenden AGB entstehen, ist Hamburg
11.4.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und Immosolve wird grundsätzlich nicht in einem gesonderten Vertragstext zur Person des Kunden niedergelegt, auf den der Kunde später als solchen zugreifen könnte. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aber aus diesen AGB und dem Gegenstand des geschlossenen Vertrages. Für den Vertragsschluss steht nur die deutsche Sprache zur Verfügung.