Allgemeine Geschäftsbedingungen der Empro GmbH bezüglich des Produkts “Empro”
(Stand Oktober 2024)
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
1.1. Die Empro GmbH, Tegelbarg 43, 24576 Bad Bramstedt (nachfolgend „Empro GmbH“ genannt) betreibt das CRM-Produkt Empro (nachfolgend „Empro“), das für die Vermittlung und Vermarktung von Immobilien durch gewerbliche Immobilienanbieter (nachfolgend „Kunde“) eingesetzt werden kann.
1.2. Empro richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung.
1.3. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.
2. Registrierung
Die Nutzung von Empro erfordert grundsätzlich eine Registrierung des Kunden. Die im Zuge der Registrierung erfragten Daten sind zutreffend anzugeben. Der Kunde darf insbesondere keine Daten von dritten Personen angeben und ist zudem verpflichtet, der Empro GmbH alle Änderungen der Daten, auch solche, die gegebenenfalls zwischen einer früheren Registrierung und dem Vertragsschluss erfolgt sind, unverzüglich in Textform anzuzeigen.
3. Leistungen der Empro GmbH
3.1. Die Bereitstellung der Software erfolgt als Software as a Service (SaaS). Eine nähere Beschreibung dazu findet sich im Produktdatenblatt „Empro“. Die Empro GmbH ist berechtigt, Empro weiterzuentwickeln und zu verändern. Ein Anspruch auf Weiterentwicklung oder Veränderung seitens des Kunden besteht gleichwohl nicht.
3.2. Die Empro GmbH stellt dem Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, im Rahmen der Nutzung von Empro auf von „künstlicher Intelligenz“ (KI) unterstützte Funktionalitäten (wie z. B. die Generierung von Inseratstexten) zurückzugreifen. Die Empro GmbH behält sich vor, im Fall einer unüblich intensiven Nutzung der KI-Funktionalität durch den Kunden dessen Nutzung zu limitieren. Unabhängig davon behält sich die Empro GmbH vor, die Nutzung der KI-Funktionalität zukünftig kostenpflichtig auszugestalten.
Es obliegt dem Kunden, über KI-Funktionalitäten erstellte Inhalte wie etwa Texte auf rechtliche und sachliche Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß Ziffer 4 dieser AGB zu prüfen und nur zutreffende Textbestandteile zu übernehmen.
4. Verantwortlichkeiten der Parteien
4.1. Der Kunde ist gegenüber der Empro GmbH allein für die in Empro eingestellten Daten, Angaben oder sonstigen Inhalte (nachfolgend insgesamt „Inhalte“) verantwortlich hinsichtlich:
- deren rechtlichen und sachlichen Vollständigkeit und Richtigkeit;
- der Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften wie etwa der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen;
- des Umstandes, dass die von ihm in Empro gespeicherten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen oder gegen die guten Sitten verstoßen.
4.2. Die Empro GmbH steht mit der Sorgfalt ordentlicher Kaufleute dafür ein, dass die von ihr angebotenen Empro-Funktionalitäten zum Vertragsschluss zwischen Kunde und Dritten technisch korrekt funktionieren. Für in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellte Beispieltexte wie etwa die Widerrufsbelehrung übernimmt die Empro GmbH jedoch keine Gewährleistung. Die Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Anbahnung und dem Abschluss seines eigenen Vertrages mit Dritten (z. B. Maklervertrag mit Immobilieninteressenten) trägt der Kunde.
4.3. Es obliegt allein dem Kunden, sich über eventuell auf von ihm ausgewählten Portalen bestehende Inseratsvorgaben zu informieren und diese einzuhalten.
4.4. Wird die Empro GmbH durch einen Dritten wegen vom Kunden zu verantwortender unrichtiger, irreführender, fehlerhafter, unvollständiger oder rechtswidriger auf Empro eingestellter Inhalte in Anspruch genommen, ohne dass die Empro GmbH ein Verschulden trifft, hat der Kunde die Empro GmbH von sämtlichen Schäden, Kosten, Bußgeldern und Verpflichtungen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen.
4.5. Der Kunde wird die Zugangsdaten zu seinem Empro-Konto unternehmensintern vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Der Kunde verpflichtet sich, die von der Empro GmbH angebotenen Leistungen nicht seinerseits Dritten zu überlassen oder sonst wie zur Verfügung zu stellen.
4.6. Die Empro GmbH gewährleistet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, dass die von ihr auf Veranlassung des Kunden an die ausgewählten Portale übermittelten Inseratsdatensätze den jeweiligen Standards (z. B. OpenImmo) entsprechen.
Die Empro GmbH gewährleistet darüber hinaus nicht, dass der von Empro korrekt erstellte und übermittelte Datensatz auf dem Portal korrekt dargestellt wird. Es obliegt dem Kunden, das Immobilieninserat auf den von ihm ausgewählten Portalen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
5. Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen
5.1. Die Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise ergeben sich aus dem separaten Vertrag oder der aktuellen Preisliste der Empro GmbH. Bei Vereinbarung einer monatlichen Zahlungsweise ist die Empro GmbH berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden von mehr als 30 Tagen das gesamte Entgelt für die restliche Vertragslaufzeit im Voraus zu verlangen.
Zusätzlich ist die Empro GmbH berechtigt, die vertragliche Leistung einzustellen, wenn der Kunde mit einem wesentlichen Teil des Rechnungsbetrages in Verzug gerät oder wenn die Zahlungsforderung der Empro GmbH aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden im Sinne von § 321 BGB gefährdet ist. Diese Leistungseinstellung bleibt bestehen, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten vollständig beglichen hat.
Der Anspruch der Empro GmbH auf die vereinbarte Gegenleistung bleibt davon unberührt.
5.2. Die im Rahmen der Empro-Softwarelizenz geleisteten Zahlungen decken nicht gegebenenfalls bei Drittanbietern (z. B. Portalen) anfallende Kosten ab. Diesbezüglich gelten die Nutzungs- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters, denen der Kunde mit Eröffnung eines Kontos auf dieser Plattform bereits zugestimmt hat. Darüber hinaus können weitere Kosten für Zusatzleistungen der Empro GmbH anfallen.
5.3. Die Rechnungsstellung kann als monatliche Sammelrechnung erfolgen und versteht sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anfallend.
5.4. Zur Bezahlung bietet die Empro GmbH gegebenenfalls unterschiedliche Zahlungswege an, wobei jedoch kein Anspruch darauf besteht, dass die Empro GmbH dem Kunden stets sämtliche Zahlungswege anbietet. Ein Kunde kann nur einen Zahlungsweg für all seine Zahlungsverpflichtungen wählen.
Für die Zahlungsabwicklung über den jeweiligen Zahlungssystemanbieter gelten ausschließlich die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen des betreffenden Anbieters.
5.5. Die Empro GmbH ist gegenüber dem Kunden berechtigt, Preisänderungen aufgrund gestiegener Eigenkosten vorzunehmen. Hierzu kann die Empro GmbH vereinbarte Preise in angemessenem Umfang mit Wirkung für die Zukunft entsprechend der Entwicklung der bei ihr anfallenden Kosten anpassen, die sich üblicherweise auf die Preise auswirken.
Die anfallenden Kosten bestehen insbesondere aus Kosten für die Bereitstellung, die Instandhaltung, den Betrieb und die Nutzung von Empro sowie für die mit der Leistung zusammenhängenden Services, wie etwa die IT-Infrastruktur, Vorleistungsprodukte, technischer Service sowie ferner aus Kosten für die Kundenverwaltung, wie etwa Service-Hotline und Abrechnungssysteme sowie aus Personal- und Dienstleistungskosten, Energiekosten, Gemeinkosten, wie etwa aus Verwaltung, Marketing, Mieten oder Zinsen sowie hoheitlich auferlegten Abgaben wie Steuern, Gebühren und Beiträgen.
Die Empro GmbH ist zum Zwecke der Deckung der Mehrkosten zur genannten Preiserhöhung berechtigt und wird im Falle von Kostensenkungen diese mit Gesamtkostensteigerungen verrechnen. Die Empro GmbH wird den Kunden über eine solche Preiserhöhung aufgrund von Kostensteigerungen rechtzeitig mindestens in Textform informieren. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung nach Ziffer 5.5. von mehr als 15 % pro Kalenderjahr ein Widerspruchsrecht zu. Dieses Widerspruchsrecht ist durch den Kunden innerhalb einer Frist von 15 Tagen ab Mitteilung der Preisanpassung in Schriftform auszuüben. Im Falle des wirksamen Widerspruchs tritt die Preisanpassung nicht in Kraft.
Der Empro GmbH steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1. Die Vertragslaufzeit beträgt – soweit nicht anders vereinbart – 24 Monate und beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, soweit er nicht drei Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien zumindest in Textform gekündigt wird.
6.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Empro GmbH ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere berechtigt, wenn…
– der Kunde gegen Vertragspflichten verstößt und diesen Verstoß trotz Hinweis der Empro GmbH mit angemessener Fristsetzung nicht abstellt;
– der Kunde Empro zu missbräuchlichen Zwecken z. B. Betrug o.ä. nutzt.
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach einer erfolglosen Abmahnung zulässig.
6.3. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Empro GmbH sämtliche Daten des Kunden unmittelbar nach Ablauf des Vertrags löschen. Kunden können gegen Entgelt ihre Daten vor der Löschung erhalten, sofern sie dies mindestens einen Monat vor Vertragsende bei der Empro GmbH zumindest in Textform beantragen.
Die Kosten für die Datenherausgabe richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand, wobei das Entgelt vor Vertragsende zu bezahlen ist; andernfalls wird die Empro GmbH die Daten nach Vertragsende löschen. Die Form der Datenübermittlung und das Datenformat stehen im billigen Ermessen der Empro GmbH und werden sich allein an der vorhandenen Datenstruktur von Empro orientieren.
7. Nutzungsrechte, Lizenz
7.1. Der Kunde räumt der Empro GmbH mit dem Einstellen bzw. Hochladen von Inhalten (z. B. Texten, Fotos, Videos) für die Vertragsdauer ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Der Kunde erklärt mit dem Einstellen bzw. Hochladen von Inhalten zugleich Inhaber aller notwendigen Nutzungsrechte an diesen Inhalten zu sein und stellt die Empro GmbH insofern von Ansprüchen Dritter inkl. angemessener Rechtsverfolgungskosten frei.
7.2. Alle Rechte an Empro stehen alleine der Empro GmbH zu. Die Empro GmbH räumt dem Kunden während der Vertragslaufzeit ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Recht ein, auf Empro online zuzugreifen und Empro vertragskonform im Umfang der erworbenen Lizenzen zum Zwecke der Vermittlung und Vermarktung von Immobilien zu nutzen. Ein Reverse Engineering von Empro ist untersagt.
7.3. Im Rahmen des Vertragsschlusses erwirbt der Kunde für eine bestimmte Anzahl von Lizenzen ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht. Alle Empro-Lizenzen gelten für jeweils eine natürliche Person ungeachtet ihres Beschäftigungsumfanges, d. h. die Aufteilung einer Lizenz auf z. B. zwei 50%-Stellen oder andere Formen des Lizenz-Sharings sind nicht gestattet. Das Lizenzmanagement liegt dabei in der Verantwortung des Kunden, der im Umfang der von ihm gebuchten Lizenzen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zugriff auf Empro gewähren kann. Vom Kunden gebuchte, aber nicht verwendete Lizenzen ziehen keinen Erstattungsanspruch des Kunden nach sich. Der Kunde ist verantwortlich dafür, nicht mehr benötigte Lizenzen vertragskonform zu kündigen.
Sollte der Kunde nach Vertragsende einer Lizenz diese dennoch weiter nutzen, so bucht der Kunde damit eine neue Einjahreslizenz zum (anteiligen) Preis der vorherigen Lizenz.
Neue Lizenzen kann der Kunde jederzeit hinzubuchen, im ersten verkürzten Vertragszeitraum rechnet die Empro GmbH diese zeitanteilig ab. Bezüglich dieser nachträglich gebuchten Lizenzen gilt die Laufzeit des bereits laufenden Vertrags samt (automatischen) Verlängerungsregelungen.
8. Haftung und Gewährleistung
8.1. Die Empro GmbH haftet für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährden.
Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – zum einen inhaltlich beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie den vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss, und zum anderen der Höhe nach auf das Dreifache dessen, was der Kunde an Nettolizenzkosten in den 12 Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis an die Empro GmbH bezahlt hat.
Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl gegenüber der Empro GmbH als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
8.2. Soweit nach der Natur der betreffenden Leistung Mängelansprüche bestehen können, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen. Jedoch ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt, soweit es nicht um Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geht, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
8.3. Die Empro GmbH sichert für keine der vertraglichen Leistungen besondere Eigenschaften, Vermittlungserfolge oder Umsatz- und Gewinnverbesserung zu.
9. Datenschutz
9.1. Im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Empro werden durch die Empro GmbH personenbezogene Daten sowohl als Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO als auch als Auftragsverarbeiter gem. Art. 4 Nr. 8 DSGVO verarbeitet.
9.2. Als Verantwortlicher verarbeitet die Empro GmbH personenbezogene Daten über Personen, die sich für Empro registrieren oder die die Empro GmbH anderweitig personenbezogene Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Verfügung stellen (sog. Account-Daten). Außerdem verarbeitet die Empro GmbH solche personenbezogenen Daten als Verantwortlicher, die bei Nutzung von Empro anfallen (sog. Nutzungs-Daten). Die Verarbeitung dieser Daten, die die Empro GmbH als Verantwortlicher verarbeiten, ist in der Datenschutzerklärung der Empro GmbH beschrieben.
9.3. Als Auftragsverarbeiter verarbeitet die Empro GmbH solche personenbezogenen Daten, die durch den Kunden innerhalb von Empro verarbeitet werden und die sich nicht auf den Kunden selbst beziehen. Hinsichtlich dieser Datenverarbeitung im Auftrag gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag der Empro GmbH, der Bestandteil dieser Bedingungen ist.
10. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
10.1. Die Empro GmbH behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber ihren Kunden jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Frist von mindestens 15 Tagen zu ändern. Dazu wird die Empro GmbH den Kunden entweder im persönlichen Bereich des Kunden in Empro oder per E-Mail entsprechend informieren.
10.2. Stimmt der Kunde den Änderungen in der genannten Frist nicht zu, gelten die bisher gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort und die Empro GmbH kann daraufhin die Kündigung eines oder mehrerer betroffener Vertragsverhältnisse mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum darauffolgenden Monatsende erklären.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1. Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Der Kunde bleibt jedoch entgegen Satz 1 zur Aufrechnung und Zurückbehaltung berechtigt, wenn der Anspruch des Kunden in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung der Empro GmbH steht.
11.2. Auf die vorliegenden AGB findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des deutschen und europäischen Kollisionsrechts Anwendung.
11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus oder aufgrund der Nutzung der Angebote der Empro GmbH entstehen, ist Bad Bramstedt.